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Riester-Rente - was ist das überhaupt?

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Bei der Riester-Rente handelt es sich um einen privaten Altersvorsorgevertrag, der staatlich gefördert wird. Benannt wurde diese Form der zusätzlichen Altersvorsorge nach dem damaligen Arbeitsminister Walter Riester, der im Bundeskabinett durchsetzte, dass Rentenversicherte für die damaligen Kürzungen im Leistungsumfang der gesetzlichen Rentenversicherung als Ausgleich einen Zusatzvertrag abschließen können. Wer einen geförderten Zusatzvertrag nach Riester abschließt, erhält eine staatliche Zulage und oft auch eine zusätzliche Steuererleichterung.
Die Riester-Förderung gibt es ausschließlich für zertifizierte Altersvorsorgeverträge. Mit diesem Zertifikat bestätigt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dass der jeweilige Vertrag die Bedingungen für die staatliche Förderung erfüllt. Zertifizierte Riester-Verträge werden von Lebensversicherungsunternehmen, Banken und Fondsgesellschaften angeboten. Es gibt derzeit drei unterschiedliche Varianten: Private Rentenversicherungen, Banksparpläne und Fondssparpläne, künftig soll auch Immobiliensparen möglich sein.
Zertifizierte Riester-Verträge garantieren, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge plus staatliche Zulage zur Verfügung stehen. Dies bedeutet: das Vorsorgekapital ist vor Verlusten geschützt und bleibt in jedem Fall erhalten.
eine lebenslange Rente zusagen. Auszahlungen aus Riester-Verträgen werden in voller Höhe besteuert.
In den Genuss der staatlichen Riester-Förderung kommen Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte und Empfänger von Amtsbezügen, Wehr- und Zivildienstleistende, Empfänger von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II. Ehepartner von Förderberechtigten, die nicht berufstätig sind, haben ebenfalls Anspruch auf die staatliche Zulage, wenn sie einen eigenen Vorsorgevertrag abschließen und das Paar nicht dauerhaft getrennt lebt.
Die staatliche Zulage muss beantragt werden. Der Versicherte stellt den Antrag und überlässt alles Weitere seinem Vertragsanbieter. Er kann seine Bank oder sein Versicherungsunternehmen bereits bei Vertragsabschluss beauftragen, die Zulage für ihn jedes Jahr automatisch zu beantragen.