Sie sind hier: Home > Krankenversicherung
DeutschEnglishFrancais
6.9.2010 : 3:51 : +0200

Die Krankenversicherungssysteme im Vergleich

Infos über die Krankenversicherungssysteme auf vorsorgen-heute.de
Privat oder Gesetzlich versichert? - Sorgfältiges Abwägen ist besonders wichtig.

Die private Krankenversicherung sichert gemeinsam mit der gesetzlichen Krankenversicherung ein qualitativ hochwertiges Versorgungssystem für alle Menschen. Es gibt ein flächendeckendes Netz von Krankenhäusern, Haus-, Fach- und Zahnärzten, das gesetzlich und privat Versicherten gleichermaßen offen steht. Aus diesem Grund hat Deutschland im internationalen Vergleich ein sehr leistungsstarkes Gesundheitswesen.

Diese umfassende Versorgung ist nicht zuletzt auch ein Verdienst der privat Versicherten, denn sie zahlen für viele medizinische Leistungen höhere Honorare. Mit diesen Honoraren stärken sie das gesamte Gesundheitssystem. Denn mit einem Teil ihrer finanziellen Aufwendungen können Ärzte und Krankenhäuser in moderne Geräte und fortschrittliche Behandlungsmethoden investieren. Davon profitieren alle: privat und gesetzlich Versicherte.  So gäbe es zum Beispiel ohne PKV im Krankenhausbereich erheblich weniger Investitionen, der Versorgungsstandard im stationären Bereich wäre nicht aufrecht zu erhalten - und zwar weder für gesetzlich noch für privat versicherte Patienten.

Pflicht zur Versicherung
Ab dem 1. Januar 2009 gilt eine allgemeine Pflicht zur Versicherung in Deutschland. Von diesem Zeitpunkt an muss grundsätzlich jede Person mit Wohnsitz in Deutschland für sich und die von ihr gesetzlich vertretenen Personen eine private Krankenvollversicherung abschließen. 

Weitgehende Ausnahmen
Diese Pflicht besteht nach § 178a Abs. 5 VVG allerdings nicht für Personen,
die in der GKV versichert oder dort versicherungspflichtig sind,
Anspruch auf freie Heilfürsorge, Beihilfe oder vergleichbare Ansprüche haben im Umfang der jeweiligen Berechtigung,
Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben oder Empfänger von Sozialhilfeleistungen nach dem 3., 4., 6. und 7. Kapitel SGB XII sind.
Quelle: Verband der privaten Krankenversicherung e.V.

Kostenloser Arzt und Zahnarzt Preisvergleich

Werbung

Tarifcheck24.de - Versicherungen - Leadprogramm

Ihr privater Geldberater - So machen Sie mehr aus Ihrem Geld!