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Die private Haftpflichtversicherung

- Wie schnell geht eine Fensterscheibe zu Bruch!
Wer anderen durch Unachtsamkeit oder Leichtsinn einen Schaden zufügt, haftet dafür in voller Höhe. Die betrifft nicht nur die heruntergestossene Brille, sondern auch Unfälle, bei denen Personen zu Schaden kommen. Im schlimmsten Fall haftet der Verursacher eines Schadens mit seinem gesamten Vermögen. Das kann schnell zum finanziellen Ruin führen. Daher ist eine private Haftpflichtversicherung eine der wichtigsten wenn nicht sogar die unentbehrlichste aller Versicherungen. Sie gilt für den privaten Bereich und versichert Personen-, Sach-, und Vermögensschäden.
Kommt es zu Schadenersatzansprüchen, prüft und zahlt die Haftpflichtversicherung nicht nur den Schaden, sondern schützt auch vor unberechtigten Forderungen. Bei einem Rechtsstreit z.B. führt der Versicherer den Prozess und trägt dafür die Kosten. Eine private Haftpflichtversicherung ist schon ab ca. 40 Euro im Jahr zu haben. Trotzdem haben kaum mehr als die Hälfte aller Haushalte in Deutschland eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Sollten Sie noch keine Privathaftpflichtversicherungspolice besitzen, so raten wir Ihnen dringend zum Abschluss einer solchen.
Für welche Bereiche besteht Versicherungsschutz?
Verursachen Sie oder Ihre Kinder als Fußgänger oder Radfahrer einen Verkehrsunfall, stoßen Sie die Vase beim Nachbarn um oder fängt Ihr Weihnachtsbaum Feuer und setzt auch die Wohnung des Nachbarn in Brand, ist dies ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Die private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die rund um das private Umfeld des Versicherten entstehen. Das betrifft vor allem Bereiche wie Freizeit, Sport, Nachbarschaft oder Familie. Neben den Sach- und/oder Vermögensschäden kommt die Haftpflichtversicherung auch für Kosten auf, wenn jemand verletzt wird.
Nicht versichert sind hingegen:
Schäden an beweglichen Sachen, die gemietet, geliehen oder gepachtet sind
Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden
Schäden, die während der beruflichen Tätigkeit entstanden sind
Schäden, die der Versicherte selbst erleidet oder die von Angehörigen, die im selben Haushalt wohnen oder zu den mitversicherten Personen gehören. Es gibt allerdings Bereiche, wie zum Beispiel die Haftung für Hunde, für die spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherungen abgeschlossen werden müssen. Hier greift auch schon die Gefährdungshaftung. Katzen und andere Kleintiere hingegen sind im Versicherungsschutz eingeschlossen.
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