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Die betriebliche Altersversorgung (BAV) wird immer attraktiver

- Diese Mitarbeiter haben gut lachen - ihr Chef ermöglicht eine betriebliche Altersversorgung
Für Arbeitnehmer ist die betriebliche Altersvorsorge meist eine sehr sinnvolle Form der Altersvorsorge. Aus ihrer betrieblichen Altersversorgung bekommen Arbeitnehmer später eine monatliche Rente oder eine hohe Kapitalleistung - ergänzend zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Jeder Arbeitgeber muss seinen Beschäftigten die Möglichkeit bieten, einen Teil des Gehalts in die betriebliche Altersversorgung zu investieren. Der Chef ist aber nicht dazu verpflichtet, sich selbst an der betrieblichen Altersversorgung seiner Mitarbeiter zu beteiligen. Viele Arbeitgeber übernehmen aber einen Teil der Vorsorgebeiträge. In vielen Branchen ist die Beteiligung des Arbeitgebers an der betrieblichen Altersversorgung sogar in Tarifverträgen geregelt.
Steuervorteile für Arbeitgeber und Beschäftigte
Der Aufwand des Arbeitgebers für die betriebliche Altersversorgung seiner Mitarbeiter ist minimal - die Abwicklung übernimmt der Vorsorgeträger. Arbeitgeber, die sich an der Altersvorsorge ihrer Beschäftigten finanziell beteiligen, können die Kosten meist als Betriebsausgaben geltend machen. Arbeitnehmer zahlen ihre Beiträge aus dem unversteuerten Einkommen. Je nach Vorsorgevertrag ist sogar eine Förderung möglich.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung:
* Direktversicherung
* Direktzusage
* Pensionsfonds
* Pensionskasse
* Unterstützungskasse
Betriebliche Altersversorgung auch mit Unfall- oder Berufsunfähigkeitsschutz
Als Arbeitnehmer können Sie verlangen, dass Ihr Chef einen Teil Ihres Gehalts in eine „Direktversicherung" einzahlt, sofern er keine anderen Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung anbietet. Eine Direktversicherung kann eine private Rentenversicherung oder eine Lebensversicherung sein, auf Wunsch kann auch ein Unfall- oder Berufsunfähigkeitsschutz vertraglich mit vereinbart werden.
