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Allgemeines zur Altersvorsorge

- ... versprach Norbert Blüm vor 20 Jahren - aber nicht in welcher Höhe!
Vor der Industrialisierung war die Altersvorsorge fast immer eine Angelegenheit der Familie. Die jüngeren Familienmitglieder hielten die Eltern oder Großeltern im sogenannten Ausgeding. Es war oft bis ins Detail geregelt, wer welche vertraglichen Ansprüche besaß. Dieses System funktionierte nur, wenn ein entsprechendes Vermögen an die nächste Generation übergeben werden konnte, oder wenn die Familie aus vielen Mitgliedern bestand. Mit der aufkommenden Industrialisierung zerfielen die traditionellen Großfamilien und bereits zu Zeiten des deutschen Kaiserreiches führte die Regierung die Vorläufer des heutigen Sozialversicherungssystems ein.
Die Altersvorsorge in Deutschland setzt sich heute
überwiegend aus den so genannten „Drei Säulen" zusammen:
1. Die gesetzliche Vorsorge mit Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung während des gesamten Erwerbsleben: Umlageverfahren. Dazu zählen die Gesetzliche Rente, die Alterssicherung der Landwirte, die Berufsständische Versorgungen und die Beamtenversorgung.
2. Ergänzende erwerbsbasierte Alterssicherung, z.B. durch die Betriebliche Altersvorsorge, aber auch Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes.
3. Private Vorsorge durch eigenverantwortliche Ansparung von Eigenkapital mit der Möglichkeit des späteren Verzehrs: Als Anlageformen sind geeignet Investmentfonds-Sparpläne, Riester-Rente, Rürup-Rente, Lebensversicherung und die Private Rentenversicherung. Nicht vergessen werden sollte die eigene Immobilie. Mietfreies Wohnen im Alter erspart Ihnen nicht nur manchen Ärger, sondern auch viel Geld!
- Die drei klassischen Stützen der Altersversorgung